Satzungen
Hier finden Sie die Satzungen der Gemeinde Niederwiesa im PDF-Format.
- Baumschutzsatzung
- Polizeiverordnung
- Friedhofssatzung
- Hundesteuer
- Marktordnung
- Reinigungssatzung
Hinweis zur Baumschutzsatzung:
Die Gemeindeverwaltung Niederwiesa informiert, dass am 19.10.2010 das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die Neuregelung zum Schutz der Bäume bzw. deren veränderte Regelung zur Fällung und bewirken eine entsprechende Änderung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Niederwiesa.
Nachfolgend geben wir Ihnen die Kernpunkte zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts bekannt:
Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts wurde am 01.09.2010 vom Sächsischen Landtag beschlossen. Die vereinfachten Möglichkeiten des Gesetzes können ab seinem Inkrafttreten am 19.10.2010 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt genutzt werden.
Darin wurden die staatlichen Vorkaufsrechte nach dem Sächsischen Wassergesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz abgeschafft sowie der Anwendungsbereich der kommunalen Baumschutzsatzungen eingeschränkt.
Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eigenem Ermessen:
Bäume und Hecken in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz
Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter gemessen in einem Meter Höhe auf
mit Gebäuden bebauten Grundstücken
Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit
Gebäuden bebauten Grundstücken zu fällen oder zurückzuschneiden. Die Regelung gilt für alle Grundstückseigentümer, gleichgültig ob sie das Grundstuck zu privaten oder gewerblichen Zwecken nutzen. Die kommunalen Baumschutzsatzungen gelten jedoch für alle anderen darüber hinaus gehenden Fälle fort.
Das Verfahren ist kostenfrei. Allerdings können weiterhin Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen angeordnet werden.
Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, zum Beispiel
· das generell Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September
· der Schutz von Streuobstwiesen als Biotop
· oder der besondere Schutz bestimmter Arten, z.B. der Eibe.